Kfz-Versicherung wechseln - darauf kommt es an
Pünktlich nach einem Jahr haben Sie die Möglichkeit. Ihr Vertrag der Kfz-Versicherung endet und Sie können problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln. Nur welchen sollen Sie wählen? Immerhin bieten Ihnen die Versicherer oft gleiche oder zumindest ähnliche Tarife. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, auf welche Inhalte Sie bei der Kfz-Versicherung achten sollten und wann sich der Wechsel lohnt.
Vor dem Wechsel steht die Kündigung der Kfz-Versicherung
Wussten Sie eigentlich, dass es kaum eine Versicherung gibt, die so häufig gewechselt wird, wie die Kfz-Versicherung? Weit über eine Million Fahrzeughalter nutzen den jährlichen Wechseltermin, um sich doch nach einem günstigen Anbieter umzusehen. Allerdings spielt die Preisersparnis oftmals gar nicht den ausschlaggebenden Punkt. Viele Fahrzeughalter erwarten von dem Wechsel schlichtweg ein besseres Leistungsverhältnis und möchten den Kfz-Versicherungsvertrag ausweiten. Das erklärt auch, warum viele Versicherte gar nicht den Anbieter wechseln, sondern schlichtweg einen neuen Tarif auswählen.
Bevor Sie jedoch mit Ihrem Fahrzeug zu einem anderen Versicherer oder in einen anderen Tarif wechseln können, müssen Sie Ihren alten Vertrag auflösen. In dieser Beziehung haben Sie Glück, denn Kfz-Versicherungen gehen immer über eine Laufzeit von einem Jahr. Ältere Verträge unterliegen hierbei noch dem wohlbekannten Stichtag. Das bedeutet, dass die Versicherung zum 31.12. eines Jahres endet und Sie den Vertrag per Kündigung zum 30. November auflösen müssen. Neuere Verträge hingegen müssen nicht unbedingt das Kalenderjahr abbilden, sondern können von jedem Tag des Jahres aus ein Jahr andauern. Daher ist es notwendig, dass Sie sich zuerst einmal Ihren Vertrag ansehen und schauen, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung endet. Falls Sie im vergangenen November nicht daran gedacht haben, sich um den Wechsel der Kfz-Versicherung zu bemühen, kann es also gut sein, dass Sie gar nichts verpasst haben.
Info: Bei Direktversicherungen verwalten Sie Ihre Verträge überwiegend eigenständig. Um das Vertragsende der Kfz-Versicherung zu erfahren, müssen Sie sich in Ihrem Kundenkonto einloggen. Alternativ ist es natürlich möglich, die Hotline anzurufen und dort das Vertragsende zu erfragen.
Kfz-Versicherung außerhalb der Jahresfrist wechseln
Unter bestimmten Umständen brauchen Sie nicht einmal die Jahresfrist abwarten und können trotzdem zu einem anderen Anbieter wechseln. In diesem Fall tritt Ihr Recht auf die außerordentliche Kündigung in Kraft. Drei Gründe stehen Ihnen grundsätzlich zu:
• Beitragserhöhung
• Wechsel nach reguliertem Unfall
• Fahrzeugwechsel
Die Beitragserhöhung ist vermutlich einer der häufigsten Gründe, warum Sie von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Sobald Ihnen die Kfz-Versicherung mitteilt, dass sich die Beiträge erhöhen, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben über die Beitragserhöhung erhielten. Doch Vorsicht, nicht jede Erhöhung ermöglicht Ihnen die Kündigung. Zogen Sie um und wechselten in eine teurere Regionalklasse, entfällt das Recht. Dasselbe gilt, wenn die Beitragserhöhung aufgrund einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse nach einem von Ihnen verursachten Unfall erfolgt.
Hatten Sie einen Unfall, können Sie einen Monat nach der Schadensregulierung ebenfalls zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. Es spielt übrigens keine Rolle, ob die Versicherung jeden Schaden anerkannt hat oder nicht. Nach einer Schadensregulierung dürfen sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag auflösen.
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug oder melden Sie es ab, können Sie natürlich ebenfalls den Vertrag der Kfz-Versicherung kündigen. In diesem Augenblick gelten nicht einmal Wartezeiten oder Fristen. Sobald das Fahrzeug nicht mehr auf Ihren Namen zugelassen ist, endet der Versicherungsvertrag. Sie sollten Ihre Kfz-Versicherung nur über die Abmeldung informieren, damit Sie zu viel bezahlte Beiträge schnell zurückerhalten.
Wie wechseln Sie die Kfz-Versicherung?
Der Wechsel einer Pflichtversicherung sollte gut überlegt sein. Immerhin darf nichts schiefgehen, da Sie Ihr Auto nicht fahren dürfen, sobald es nicht mehr versichert ist. Vergleichen Sie daher immer im ersten Schritt die infrage kommenden Tarife und Kfz-Versicherungen, schließen Sie einen neuen Vertrag ab und kündigen Sie dann Ihre alte Versicherung. Diese Vorgehensweise ist besonders dann wichtig, wenn Sie einen Schufa-Eintrag haben und nicht genau wissen, ob Sie den Tarif Ihrer Wahl erhalten. Zwar dürften Sie trotzdem die Pflichtversicherung, also die Haftpflichtversicherung erhalten, sind nun aber wieder ein Jahr an den Anbieter gebunden. Gehen Sie daher wie folgt vor:
Vergleichen der Kfz-Versicherung: Auf unserer Seite finden Sie eine praktische Hilfe, die Ihnen den Vergleich der Autoversicherungen deutlich vereinfacht: unseren Tarifvergleich. Geben Sie einfach Ihre Daten und Vorstellungen ein und lassen Sie den Rechner die Arbeit verrichten. Wozu Sie früher Stunden, wenn nicht gar Tage brauchten, erledigt der Kfz-Versicherungsvergleich innerhalb weniger Minuten. Sie erhalten eine Auflistung der zu Ihren Angaben passenden Tarife und können die Preise direkt miteinander vergleichen. Gleichfalls zeigt Ihnen der Vergleich die wichtigsten Inhalte des jeweiligen Tarifs an. Auf Wunsch können Sie aus der Auflistung direkt zum Anbieter Ihrer Wahl gehen.
Einen neuen Anbieter wählen: Schauen Sie bei der Auswahl der neuen Kfz-Versicherung nicht ausschließlich auf den Preis, sondern sehen Sie sich die Inhalte gezielt an. Gerade die Deckungssummen sollten deutlicher höher liegen, als der Gesetzgeber vorschreibt. Eine Pauschalsumme von 100 Millionen Euro ist anzuraten. Wünschen Sie keine Werkstattbindung, sollten Sie einen leicht höheren Preis ebenfalls akzeptieren.
Vertrag anfragen und abschließen: Die Versicherungsanfrage geht heute so einfach, wie nie zuvor. Sie brauchen nur Ihren Favoriten aus unserem Kfz-Versicherungsvergleich aufzurufen und eine Versicherungsanfrage stellen. Sie geben Ihre Daten ein und erhalten kurze Zeit später eine Versicherungsbestätigung, die Ihnen als Nachweis dient. Im Hintergrund führt die Versicherung jedoch eine Schufa-Abfrage durch. Sollten Sie nach einer Vollkasko geschaut haben, Ihre Bonität entspricht aber nicht den internen Regelungen, kann es sein, dass Sie nur haftpflichtversichert werden. Bei der Anfrage einer Haftpflichtversicherung werden Sie in der Regel nicht abgelehnt. Doch selbst bei den Zusatzversicherungen gibt es Wege, die Ihnen den Abschluss ermöglichen.
Versicherung kündigen: Wenn Sie die Versicherungsbestätigung erhalten, können Sie Ihre alte Autoversicherung auflösen. Bedenken Sie, dass die Kündigung schriftlich und pünktlich erfolgen muss. Bei einer gewöhnlichen Kündigung brauchen Sie keine Gründe angeben, allerdings sieht der Gesetzgeber bei außerordentlichen Kündigungen vor, dass Sie den Auflösungsgrund benennen. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Kündigung zum Ablauf der Frist bei der Versicherung vorliegen muss. Wird es knapp, sollten Sie die Kündigung vorab per E-Mail oder Fax verschicken und auf dem Schreiben darauf hinweisen, dass der postalische Versand erfolgt.
Tipp: Benennen Sie auf der Kündigung nicht allein Ihre Vertrags- und Kundennummer. Schreiben Sie auch das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs dazu. Dies vereinfacht die Zuordnung, gerade, wenn Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Versicherung haben.
Starten Sie jetzt den Wechsel der Kfz-Versicherung
Auf unserer Seite finden Sie alles, was Sie zum Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung benötigen. Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten, trotz Schufa-Einträgen eine Kfz-Versicherung zu erhalten und lernen Sie Tipps, wie Sie auch bei schlechter Bonität eine Teil- oder Vollkasko abschließen können. Natürlich vereinfachen wir Ihnen auch den Wechsel. Probieren Sie einfach unseren Vergleich aus und sehen Sie, welche Anbieter Ihren Ansprüchen besonders nahekommen und wie viel Geld Sie jährlich durch den Wechsel sparen könnten. Selbstverständlich ist unser Tarifvergleich für Sie kostenlos und unverbindlich.